Nachfolgend sind eine Reihe von Themen benannt, die für die Arbeit der BfGB Gemeinderäte wichtig sein werden. Klicken Sie einfach ein bestimmtes Thema an und sofort öffnet sich ein Fenster mit dazugehörigen Informationen, in denen auch Bezug zur aktuellen Gemeindepolitik genommen wird. Bei einem nochmaligen Klicken auf das Themenfeld wird der Text wieder ausgeblendet und Sie können ein anderes Thema aktivieren. Sie können auch direkt ein anderes Themenfeld anklicken.

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Gemeinde bei der Planung von größeren Projekten auf die Mitwirkung von sachkundigen Bürgern verzichtet, obwohl die Sächsische Gemeindeordnung (§44 (1), (2)) genau dies vorsieht (siehe unten). Man könnte fast den Eindruck bekommen, eine solche Beteiligung wird bewusst vermieden, damit die Vorbereitung von Planungen in internen Zirkeln nicht gestört wird.

Sächsische Gemeindeordnung, §44 Mitwirkung im Gemeinderat und in den Ausschüssen

(1) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse können sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen.

(2) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder in beratende und beschließende Ausschüsse berufen. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Mitglieder des Gemeinderats und Bedienstete der Gemeinde können nicht als sachkundige Einwohner berufen werden.

Nur wer informiert ist, kann sich beteiligen. Das BfGB wird sich mit Nachdruck für eine bessere Information der Bürger bei Angelegenheiten von allgemeinem Interesse einsetzen.

Die Sächsische Gemeindeordnung bestimmt die Rechte und Pflichten der Gemeinden, der Gemeinderäte und der Verwaltungen. Darin heißt es:

„§11 Unterrichtung und Beratung der Einwohner

(1) Die Gemeinde informiert die Einwohner laufend über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs. Sie soll sich dabei auch elektronischer Formen bedienen.

(2) Über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die für ihre Entwicklung bedeutsam sind oder die die sozialen, kulturellen, ökologischen oder wirtschaftlichen Belange ihrer Einwohner berühren,  sind die Einwohner frühzeitig und umfassend zu informieren.“

Wo gab es im Vorfeld Informationen

  • zur Planung und Ausgestaltung der Turnhalle?
  • zur Gestaltung und Planung des Marktplatzes?
  • zur Nachnutzung des Bahnhofs?

Bereits 2010 haben Bürger aus Zweenfurth mit einer Unterlegung durch 150 unterstützende Unterschriften eine Eingabe bei der Gemeinde gemacht und diese aufgefordert, sie solle sich für den Bau eines Radwegs von Zweenfurth zur Kreuzung Hirschfeld einsetzen. Den Initiatoren der Eingabe wurde die Forcierung einer solchen Planung auf der Ebene des Landkreises mit hoher Priorität zugesagt. In der Wahlwerbung zweier auch im letzten Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden neun Jahre nach der ursprünglichen Initiative wieder entsprechende Ankündigungen gemacht. Wie sieht die Realität aus?

Dazu lohnt ein Blick in die „Fortschreibung Radwegekonzeption Landkreis Leipzig“, ein  öffentlich zugängliches Dokument, in dem allen Planungen mit der zugehörigen Priorisierung dargestellt sind (https://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=12711). Der Fahrradweg von Zweenfurth zur Kreuzung Hirschfeld ist dort (wie die Legende zum Plan deutlich macht) als ‚Routenvorschlag‘ eingezeichnet, d.h. es gibt zu diesem Vorhaben noch nicht einmal eine konkrete Planung. Gleiches gilt für den Radweg von Panitzsch nach Taucha. Es muss nüchtern festgestellt werden: in den letzten neun Jahren ist trotz aller Ankündigungen nicht viel passiert.

Die Sache wird nicht besser, wenn man sich die Anlage zur dieser Radwegekonzeption anschaut, in der die Priorisierung der einzelnen Projekte benannt ist (https://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=12717). In dieser Aufstellung ist basierend auf einer „Multikriterienanalyse der Bedarfsmeldungen für Radverkehrsanlagen an Kreisstraßen“ der Planungsstand von 58 Vorhaben des Landkreises zum Ausbau von Radwegen aufgeführt. Es gibt drei Kategorien die die Dringlichkeit der Umsetzung zum Ausdruck bringen:
(A) „Maßnahmen der Klasse A bis 2025 umzusetzen“,
(B) „Maßnahmen der Klasse B vorrangige Realisierung ab 2025“ und
(C) „Maßnahmen der Klasse C sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit weiter zu prüfen“.
Beide Radwegevorhaben der Gemeinde Borsdorf werden unter der Kategorie C geführt. D.h. sie werden nicht bis 2025 realisiert, sie sind nicht einmal in der Planung für die Zeit nach 2025.
Wie soll man in diesem Zusammenhang die in den Wahlwerbungen gemachten Ankündigungen einschätzen?

Es gehört zu den immer wieder gemachten Aussagen der Gruppierungen, die zur Kommunalwahl antreten, einschließlich solcher die bereits im Gemeinderat vertreten sind, sie wollten sich um die Sorgen der Bürger unserer Gemeinde kümmern. Viele Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder im Straßenverkehr und haben schon häufig angeregt auf den Straßen vor Schulen und Kindergärten unserer Gemeinde Tempo-30 Zonen einzurichten. Es liegt in der Hand der Gemeinde Tempo-30 Zonen zu beantragen (§45 STVO). Alle entsprechenden Anregungen wurden in den letzten Jahren als unnötig vom Tisch gewischt.

Diese Nichtbeachtung der Sorgen von Eltern ist besonders auch deshalb unverständlich, weil bereits 2017 in einer Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung der Länder (also auch des Freistaats Sachsen) Vorgaben für die grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kindergärten und Schulen gemacht wurden. In der offiziellen Drucksache des Bundesrats zu dieser Angelegenheit heißt es:

„Tempo 30 vor Kindergärten als Regelfall: In Deutschland soll künftig grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.“ [https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/17/954/954-pk.html?nn=4732016#top-82]

In der Gemeinde Borsdorf hätten solche Tempo-30 Zonen keinen negativen Auswirkungen auf den ÖPVN und auch eine Verlagerung des Verkehrs auf Wohnnebenstraßen ist nicht zu befürchten. Also, warum gibt es keine Tempo-30 Zonen? Ist die Beachtung Sorgen der Eltern eventuell doch nicht so ernst gemeint?

Die BfGB-Gemeinderäte werden sich im Gemeinderat mit Nachdruck für die Einrichtung von Tempo-30 Zonen vor unseren Kitas und Schulen einsetzen!

In der Vergangenheit haben die besonderen Interessen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde kaum eine Rolle gespielt. Das BfGB wird sich eindringlich für jährliche Gemeinderatssitzungen/Einwohnerversammlung in den Ortsteilen einsetzen bei denen das Hauptthema die Infrastruktur und deren Weiterentwicklung sein soll.

Auch dazu gibt es klare Vorgaben in der Sächsischen Gemeindeordnung, die in der Vergangenheit nicht beachtet wurden:

§22 Einwohnerversammlung
(1) Allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung anberaumen. Einwohnerversammlungen können auf Gemeindeteile beschränkt werden. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister spätestens eine Woche vor ihrer Durchführung unter ortsüblicher Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter leitender Bediensteter, sofern der Gemeinderat nicht eines seiner Mitglieder damit beauftragt. Gemeinderäte und Vertreter der Gemeindeverwaltung müssen den Einwohnern für Fragen zur Verfügung stehen.

Zugegeben, der Text hier ist ziemlich lang, aber es geht um etwas, das für die Zukunft von Borsdorf unverzichtbar ist:

Es ist ein glücklicher Umstand, dass die Gemeinde Borsdorf in unmittelbarer Nachbarschaft zur boomenden Metropole Leipzig liegt. Borsdorf und alle seine Ortsteile haben dadurch die einmalige Chance, einen Nutzen aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Region Leipzig zu ziehen. Borsdorf kann sich sowohl als attraktive Wohngemeinde als auch als Standort für Gewerbeansiedlungen anbieten und sich zu einer liebenswürdigen, schmucken Perle neben der in mancher Hinsicht auch etwas sachlich-nüchtern wirkenden Großstadt entwickeln. Ein solches Vorhaben muss längerfristig angelegt werden und kann nur gelingen, wenn es ein Leitbild für Entwicklungsplanungen gibt, in dem die sehr vielschichtigen Aspekte eines solchen Projekts, die damit verbundenen Anforderungen, die Teilziele und selbstverständlich auch ein Zeitplan für alle Beteiligten offen zugänglich dargestellt werden. Dazu gehören allen voran die Bürger der Gemeinde, aber auch die ansässigen und am Standort interessierten Gewerbetreibenden, die für soziale und schulische Einrichtungen Verantwortlichen und nicht zuletzt die Gemeindeverwaltung.

Es ist völlig unverständlich, warum es in der Gemeinde Borsdorf weder ein Leitbild für Gemeinde-Entwicklungsplanungen gibt, noch die Erarbeitung eines solchen Leitbilds in Vorbereitung ist. Es ist ein vorrangiges Ziel der Gemeinderatsvertreter des Bürgerforum Gemeinde Borsdorf die Erarbeitung eines Leitbilds anzuregen und sich aktiv bei seiner Erarbeitung einzubringen.

Was genau ist ein solches ‚Leitbild‘ und welche Bedeutung hat es für die Arbeit Gemeindepolitik? Auf einen kurzen Nenner gebracht ist ein solches Leitbild eine Handlungsanleitung für Gemeinderäte und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und gilt in der Regel für 10 Jahre.  Es gibt alle Ziele vor, die in einer Gemeinde in dieser Zeit umgesetzt werden sollen. Wichtig dabei ist die Tatsache, dass diese Ziele in verschiedenen Workshops in Zusammenarbeit mit Bürgern, Vereinen und Gewerbetreibenden der Gemeinde erarbeitet werden. Nach der Beratung wird das erarbeitete Leitbild im Gemeinderat beschlossen und gilt ab da an als Handlungsanweisung  für die Mitarbeiter und dem Bürgermeister der Gemeinde.

Ganz wichtig und für die Akzeptanz und damit auch für den Erfolg unverzichtbar ist aktive Beteiligung der Bevölkerung Borsdorfs an er Konzeption und der Ausarbeitung eines solchen Leitbilds. Dabei ist es eigentlich gar nicht so kompliziert und wir müssen das Rad auch nicht neu erfinden. Andere Gemeinden und kleinere Städte haben erfolgreich solche Konzepte erarbeitet und sind mit großem Engagement dabei, diese umzusetzen. Es gibt auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Vorbilder, die man selbstverständlich nicht kopieren sollte, die wir aber als Best-Practice-Beispiele zu unserem Vorteil nutzen könnten.

Die Eckpunkte für die Konzeption eines Leitbilds für ‚Borsdorf, liebenswert und der Zukunft zugewandt‘ [hier nur ein Arbeitstitel, der in etwa die Zielrichtung vorgibt] könnte in etwa wie in der nachfolgenden Aufstellung aussehen. [Sowohl der Arbeitstitel für das Leitbild als auch die einzelnen gelisteten Punkte sind nur ein Grundgerüst, damit der Leser sich die gesamte Arbeitsphase bei der Erstellung eines solchen Leitbilds besser vorstellen kann]:

  • Der Gemeinderat beschließt die Erarbeitung einer Leitlinie für die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde Borsdorf
  • Präsentation der Grundideen auf Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortsteilen
  • Anregung zur Bildung von Arbeitsgruppen mit engagierten Bürgern in allen Ortsteilen zur Mitarbeit an der Erstellung des Leitbilds.
  • Diskussion mit dem Gewerbeverein Borsdorf-Parthenaue e.V. über die Eckpunkte des Leitbilds
  • Diskussion mit den Trägern und Leitern von sozialen und Bildungseinrichtungen über die Eckpunkte des Leitbilds
  • Ausrichtung eines Stadtfestes mit der Präsentation von Ideen aus den verschiedenen Bereichen zum Leitbild
  • Einrichtung von Bürgerwerkstätten beauftragt durch den Gemeinderat zu Teilaspekten der Leitbildkonzeption (etwa 1-jährige Arbeitsphase)
  • Gemeinsame dreitägige Arbeitstagung der Bürgerwerkstätten und des Gemeinderats zur Zusammenführung der Ideen zum Leitbild
  • [weitere Aktivitäten]
  • [weitere Aktivitäten]
  • Der Gemeinderat beschließt das Leitbild ‚Borsdorf, liebenswert und der Zukunft zugewandt‘ und einen Zeitplan für die Erreichung von Teilzielen bei der Umsetzung sowie die Bereitstellung von Ressourcen.
  • Die Bürger Borsdorfs veranstalten ein Volksfest und feiern das beschlossene Leitbild

Noch einmal: Borsdorf braucht dringend ein mit breitem Konsenz erarbeitetes Leitbild für seine Zukunftsentwicklung.

Fast 30% der Bewohner von Borsdorf sind 60 Jahre alt und älter (2.398 zum Stichtag 23.01.2019). Wenn man sich dies vor Augen führt, ist es erstaunlich, dass die Gemeinde Borsdorf keine klar gefasste Seniorenpolitik hat. Genau eine solche Seniorenpolitik fordert der Deutsche Städte und Gemeindebundes (DStGB): „Die Städte und Gemeinden sollten gemeinsam mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement vor Ort, den Vereinen, Verbänden, Kirchen als ‚sorgende Gemeinschaften‘ sich intensiv um die Belange älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit oder ohne Pflegebedarf kümmern.“ Sehr viele Gemeinden haben in den letzten Jahren Initiativen mit dieser Zielsetzung umgesetzt.

Das Bürgerforum Gemeinde Borsdorf wird sich intensiv für eine aktive Seniorenpolitik einsetzen, die diesen Namen verdient. Dabei muss beachtet werden, dass Seniorenpolitik nicht mit Sozialpolitik gleichzusetzen ist und ältere Menschen, wie alle Altersgruppen, ihre eigenen Potenziale, aber auch Anforderungen und Bedürfnisse haben. Oberstes Prinzip einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik muss sein, die eigene und selbstständige Lebensführung älterer Menschen zu unterstützen. Es gibt eine Reihe von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die diese Aufgaben nicht gerade einfach machen:

  • Es gibt eine Schwächung traditioneller Unterstützungsnetze aus Familie und Verwandtschaft,
  • überall ist der Rückzug von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsanbietern aus kleineren Gemeinden festzustellen,
  • und es gibt kaum noch eine Verkehrsanbindung einzelner Ortsteile an den öffentlichen Nahverkehr.

Ein aktiver Beitrag der Gemeinde Borsdorf ist hier dringend erforderlich. Dabei ist vollkommen klar, die Gemeinde kann nur einen Teil der notwendigen Leistungen selber erbringen. Aber es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die die Gemeinde tun könnte, es aber derzeit nicht tut: Dazu gehört Initiierung, Motivierung und Begleitung von Aktivitäten und in der Vernetzung von Akteuren einer aktiven Seniorenpolitik. Für diese Aufgaben fordert das BfGB die  Schaffung der Position eines Seniorenbeauftragten in der Verwaltung, eine zentrale Anlaufstelle für Information, Beratung und Koordination der Aktivitäten in der Gemeinde.

Wichtig dabei ist die Einbeziehung der relevanten Akteure vor Ort, wie Kirchen, Vereine, Verbände und Initiativen, aber auch die Wirtschaftsbetriebe in einem Seniorenbeirat. An oberster Stelle steht aber die aktive Einbeziehung der älteren Bürger und Bürgerinnen und die Anerkennung und Würdigung der bereits bestehenden Selbsthilfe- und ehrenamtlichen Initiativen wie Nachbarschaftshilfe e.V., VS Seniorenclub Zweenfurth, VS Seniorenclub Borsdorf. Damit die Gemeinde Borsdorf auch besser erkennt, wie die Senioren der Gemeinde sich aktiv in das Gemeindeleben einbringen wollen und welche Unterstützung sie sich von der Gemeinde wünschen, sollte eine ‚Bürgerbefragung 60+‘ durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem Gemeinderat als Grundlage für die Festlegung einer spezifischen Borsdorfer Seniorenpolitik dann dienen sollten.